Lechfischereiverein Augsburg e.V. 
 

Gewässerordnung

Befischungsrichtlinien des Lechfischereivereins Augsburg e.V.
Fanghöchstgrenze je Kalendertag 3 X-Fische jedoch nur 2 Karpfen, Äschen, Hecht, Zander.
Nur 1 Huchen, Seeforelle pro Fischtag und 2 Huchen im gesamten Kalenderjahr.
Fanghöchstgrenze je Kalenderwoche 6 X-Fische (Montag bis Sonntag).


Fischart

Schonzeit

Schonmaß (cm)

X-Fisch

Aal


50


Äsche

1.1. - 30.4

40

X

Bachforelle

1.10. - 15.03.

30

X

Bachsaibling


30

X

Barbe

1.5. - 30.6.

40

X

Elritze

1.5. - 30.6.

-


Hasel

1.3. - 30.4.

-


Hecht

15.2. - 30.4.

50

X*1

Huchen

15.2. - 30.6.

90

X

Karpfen


35

X

Mühlkoppe

1.2. - 30.4.

-


Nerfling

1.3. - 30.4.

30


Regenbogenforelle

15.12. - 15.3.

30

X

Renken/Felchen

15.10. - 31.12.

30

X

Rutte/Quappe


40


Schied/Rapfen

1.3. - 30.4.

40


Schleie

1.5. - 30.6.

30

X

Seeforelle

1.10. - 15.3.

60

X

Seesaiblinge

1.10. - 31.12.

30

X

Zander

15.2. - 30.4.

50

X

Rotauge, Rotfeder, Laube, Barsch, Giebel, Güster Brachse


 Gesamt maximal 5 STück


Karausche, Nasem Frauennerfling, Schneider, Zobel, Zope Steinkrebs

ganzjährig







Generelle Sperrung aller Gewässer vom 15.02. bis 15.03.
Für alle hier nicht aufgeführten Fischarten gelten die staatlichen Schonzeiten und
Mindestmaße!
*1) Nur in den Seen und im Stadtwasser ist der Hecht ein X-Fisch.

*Jahreskarten bis 01:00 Uhr


Gewässer

Rutenzahl

Befischungszeiten

Lech

2

05:00 – 24:00 *

Paar 3

1

05:00 – 24:00 *

Paar 4 

2

05:00 – 24:00 *

Schmutter 

2

05:00 – 24:00 *

Stadtwasser 

1

05:00 – 24:00 *

Anwaltingersee
Lechauensee 1+2

2

05:00 – 24:00 *

Kaisersee

2

00:00 – 24:00

Zusam

2

05:00 – 24:00 *




Beim Spinn- oder Fliegenfischen ist keine weitere Handangel erlaubt.
Lech: In der Zeit vom 01.10. – 14.02. nur Fliegenfischen, Spinnköder und toter Köderfisch
am Einzelhaken (ab 17:00 Uhr sind auch Naturköder am Einzelhaken zum Ruttenfang
erlaubt). Maisköder sind ganzjährig nur ab Zufluss Wertach flussabwärts erlaubt. Gäste nur in
Begleitung eines Mitgliedes in der Zeit von 15.7. – 31.10. erlaubt.
Neben der generellen Sperrung in der Zeit vom 30.5.-12.6. + 26.9.-9.10. zwischen
Brücke Friedberger Straße B300 bis MAN Brücke Hans-Böckler Straße gesperrt!

Paar 3 und 4: Es besteht in der Paar 3 eine Köderbeschränkung vom 01.01. bis einschließlich
30.04. (nur Spinnköder, toter Köderfisch oder -fetzen am Einzelhaken und Fliegenfischen). An
der Paar 4 sind besonders die Regelungen des Wiesenbrüterschutzes zu beachten! Gäste nur
in Begleitung eines Mitgliedes erlaubt.
Neben der generellen Sperrung in der Zeit vom 26.09. – 09.10. gesperrt!

Lechauenseen 1+2 und Anwaltingersee: Vom 01.11. – 31.12. nur noch Spinn- und
Fliegenfischen und toter Köderfisch gestattet.
Neben der generellen Sperrung Lechauenseen 1+2 vom 12.09. – 25.09. und
Anwaltingersee vom 26.09.-09.10. gesperrt!

Zusam: Außerhalb der generellen Sperrzeiten ganzjährig befischbar.

Kaisersee: Nachtangeln nur Mitglieder und
Gäste in Begleitung eines Mitgliedes erlaubt.
In der Zeit vom 15.02.-28.03. + 12.09.-25.09. gesperrt!

Schmutter: Außerhalb der generellen Sperrzeiten ganzjährig befischbar.
Gäste nur in Begleitung eines Mitgliedes erlaubt.

Stadtwasser: Innerer Stadtgraben befischbar vom 16.03. – 31.12. nur Kunstköder! Vom
Stephinger Berg bis Villa Haindl sind alle Köder erlaubt.
Äußerer Stadtgraben (ehem. Schongebiet u. Kahnfahrt) neben der generellen Sperrung
zusätzlich gesperrt vom 01.04.-30.04. + 16.09. – 12.10.

Das Fischen von Brücken, sowie im Ein- und Auslaufkanal ist verboten.

Während fischereilichen Vereinsveranstaltungen, zu denen schriftlich
oder durch Aushang geladen wird, bleibt das
Veranstaltungsgewässer zur weiteren Befischung für den Rest des Tages
gesperrt.

Zusätzlich zu den Bestimmungen des Fischereigesetzes,
der Ausführungsverordnung Bayerisches Fischereigesetz (AVBayFiG
und den Verordnungen und Gesetzen des Natur-, Gewässer und
Umweltschutzes gelten an den Gewässern des Lechfischereiverein
Augsburg e.V. nachfolgende Bestimmungen:

Die Verwendung der Hegene oder Hegenen ähnlicher Montagen
(Nymphenzug mit mehr als einer Nymphe) sind nur an den Seen gestattet. Die
Verwendung von natürlichen Ködern aller Art sowie künstliche Würmer, Maden
und Aromaköder (z.B. Forellenteig) an der Hegene sind verboten. Eisfischen ist
an allen Gewässern des Lechfischereivereins ausnahmslos untersagt. Mäßiges
Anfüttern von Hand oder durch Zuhilfenahme einer Futterschleuder ist erlaubt,
jedoch ist die Verwendung von Futterbooten, Futtereimern, Futtersäcken und
ähnlichem verboten.

Je Handangel gilt: Erlaubt ist nur eine Anbissstelle (Einfach-, Doppel- oder
Drillingshaken) Wobbler, Gummifisch, Streamer oder Köderfischsysteme
(bestückt mit max. 3 Haken z.B. Drillingen) sind nach den
Vereinsbefischungsrichtlinien als eine Anbissstelle anzusehen.
Ausnahmen hierzu entnehmen Sie bitte den einzelnen
Gewässerbeschreibungen.

Das Hältern von lebenden Fischen ist ausnahmslos verboten. Jeder
gefangene die den Schonbestimmungen
entsprechen sind sofort nach dem Fang waidgerecht zu versorgen und
unter Angabe von Gewässer, Art, Größe, Gewicht und Datum in das
Fangbuch einzutragen. Tageskartenfischer müssen ihre Fangergebnisse
auf der Rückseite der Tageskarte eintragen.

Verangelte, nicht mehr lebensfähige, untermaßige oder geschonte Fische sind
dem Gewässer zu entnehmen und waidgerecht zu töten. Der Angelhaken
verbleibt solange sich der Fischer am Wasser befindet im Fischmaul. Verangelte
Fische sind dem Fanglimit zu zuzählen. Lagern, Zelten, Grillen und Anlegen von
Feuerstellen sowie Parken auf bzw. Befahren von privaten Grundstücken,
Wiesen oder Wegen ist verboten. Die Ausübung der Fischerei vom Boot aus ist
am Anwaltingersee verboten. An den Lechauenseen 1+2 ist das Fischen vom Boot aus erlaubt. Am
Kaisersee für Mitglieder und Gäste in Begleitung eines Mitgliedes vom Boot aus erlaubt.

Schleppfischen ist ausnahmslos verboten. Der Gebrauch von ferngesteuerten Geräten am Wasser
(wie z.B. Drohnen) ist nicht erlaubt.
Jeder Fischer ist verpflichtet ein Maßband, einen Kescher (zusätzlich
kann auch ein Gaff verwendet werden) sowie eine Lösezange und eine
entsprechende Gerätschaft zum Betäuben der Fische mitzuführen. Eindringlich
weisen wir Sie darauf hin, dass bei der Ausübung der Fischerei – ob am Lech
oder an anderen Vereinsgewässern – ausnahmslos einen für die
beabsichtigte Beute geeigneten Kescher mitzuführen ist. Das Einbringen
von Fischeingeweiden in die Gewässer ist verboten.

Ein gültiger Erlaubnisschein (z.B. Tages- oder Jahreskarte),
sowie der gültige Fischereischein im Original
sind beim Fischen stets mitzuführen und auf Verlangen den
Kontrollorganen auszuhändigen. Die Fischereiaufseher sind im Falle einer
Beanstandung gemäß BayFig berechtigt, den Erlaubnisschein
mit Fangbuch einzuziehen. Ein Verstoß gegen gesetzliche
Bestimmungen muss in diesem Fall zur Anzeige gebracht werden.

Beachten Sie bitte die Weisungen der Gewässeraufsicht und melden
Sie Unregelmäßigkeiten umgehend der Geschäftsstelle. Dazu gehören
unerlaubte Handlungen im und am Gewässer, Behinderung und Belästigung
durch andere Wassersportler.
Die Bestimmungen der LFV-Gewässerordnung und die gesetzlichen
Bestimmungen ergänzen diese Befischungsrichtlinien. Die Fischereierlaubnisscheine
werden von uns nur an solche Personen ausgegeben, die für
einen waid- und sachgerechten Umgang mit unseren Gewässern und
Fischbeständen qualifiziert sind. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer
Fischereierlaubnis besteht grundsätzlich nicht.
Auf das Fangbuch für Jahreskarten wird ein Pfand von 15 Euro erhoben.
Dieses Pfand wird bei Zurückgabe bis 31.01. des
Folgejahres ausschließlich in bar erstattet.

Die verbrauchten Tageskarten sind beim Verein oder einer LFV-Ausgabestelle
abzugeben. Auf alle Tagesfischereierlaubnisscheine wird ein Pfand von 5 Euro
erhoben. Dieses Pfand wird bis 31.1. des Folgejahres in bar erstattet.
Erlaubnisscheine sind grundsätzlich nicht übertragbar.

Lieber Angelfreund, verhalte Dich am Fischwasser als ein verantwortungsvoller Angler,
sei kameradschaftlich und hilfsbereit allen Fischern
gegenüber. Hinterlasse keinen Müll, denn Dein Angelplatz ist Deine
Visitenkarte.
 

Sei auch dem Fisch gegenüber fair und sieh in ihm nicht nur
die Beute für die Pfanne. Töte die gefangenen Fische, welche den
Schonbestimmungen entsprechen rasch und lasse sie nicht unnötig
leiden. Melde der Fischereiaufsicht Besonderheiten und Vorfälle
umgehend. Sollten diese nicht erreichbar sein, informiere die Polizei.
Lechfischereiverein Augsburg e.V.
Der Vorstand